Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bieten die privaten Krankenversicherer eine Fülle unterschiedlichster Leistungspakete. Diese reichen vom Minimalschutz bis zur Luxusversorgung. Bei der Wahl des geeigneten Anbieters sollten u.a. die Familien- und Lebensplanung, der Gesundheitszustand und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Vorteile der PKV

Günstige Beiträge

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden im wesentlichen durch die gewählten Leistungen, das Geschlecht, das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand des Versicherten ermittelt. Dadurch ergeben sich in der Regel attraktive Beiträge bei gleichzeitig hohen Leistungen.

Beitragsrückerstattungen

Die Private Krankenversicherung bietet je nach gewähltem Tarif und Anbieter für leistungsfreie Zeiten erfolgsabhängige bzw. erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen.

Hohe Leistungen

Privat Versicherte erhalten bei ambulanter, zahnärztlicher und, je nach Tarifwahl, auch bei stationärer Behandlung den Status des Privatpatienten.

Freie Leistungswahl

Beim Einstieg in die Privaten Krankenversicherung können Sie unter einer Vielzahl von Tarifvarianten wählen. Diese reichen vom Grundschutz mit extrem günstigen Beiträgen bis zur Komfortabsicherung.

Keine Zuzahlungen

Anders als in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Versicherte nicht mit indirekter Beitragszahlung (Zuzahlungen für Medikamente und stationäre Behandlungen) belastet. Auf Wunsch können individuelle Selbstbeteiligungen vereinbart werden. Diese führen zu Beitragsersparnissen.

 

Beitragsstabilität

Folgende Maßnahmen dienen der dauerhaften Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung:

Altersrückstellung

Trotz des mit zunehmendem Alter steigenden Krankheitsrisikos des erhöht sich der Beitrag aus diesem Grunde nicht. Um die im fortgeschrittenen Lebensalter gestiegenen Leistungen ohne Beitragserhöhungen finanzieren zu können, bildet die private Krankenversicherung Alterungsrückstellung. In der ersten Phase des Vertrags weden höhere Beiträge erhoben als es zur momentanen Risikodeckung notwendig wäre. Durch die verzinsliche Anlage dieser überschüssigen Beiträge wird die später benötigte finanzielle Reserve aufgebaut.

Äquivalenzprinzip

Grundprinzip der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung ist das versicherungstechnische Äquivalenzprinzip, das besagt, daß die erwarteten Beiträge den erwarteten Schäden und Betriebskosten entsprechen sollen. In der Krankenversicherung ist bei zunehmendem Alter des Versicherten mit steigenden Versicherungsleistungen zu rechnen. Der Beitrag wird jedoch unter Beachtung des Äquivalenzprinzips in der Regel so kalkuliert, dass er auch bei steigendem Alter gleich bleibt, vorausgesetzt, die der Kalkulation zugrundeliegende allgemeine Kostensituation ändert sich nicht.

Standardtarif

Seit dem Wirksamwerden der dritten Schadenversicherungsrichtlinie zum 01.07.1994 wird von jedem PKV-Unternehmen ein brancheneinheitlicher Standardtarif für ältere Versicherte angeboten. Der Standardtarif garantiert dem Privatversicherten, dass er keinen höheren Beitrag zahlen muss als den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV. Aufnahmefähig sind Personen, die über einen ununterbrochenen 10-jährigen arbeitgeberzuschussberechtigten Vollversicherungsschutz in der PKV verfügen, sofern sie das 65. Lebensjahr vollendet haben zwischen dem 55. und 56. Lebensjahr sind unter ein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze haben Personen ohne Altersbegrenzung die eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen

Zusätzliche Änderungen ab dem 01. Juli 2000:

Es gibt einen beihilfekonformen Standardtarif. Die Aufnahmefähigkeit ist analog den o.g. Voraussetzungen, für schwerbehinderte Beihilfeberechtigte gelten Sonderbedingungen.

Die Liquidationsgrenzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) wurde auf den Standardtarif angeglichen, d.h. Ärzte dürfen bei Versicherten im Standardtarif nicht über den 1,7-fachen Satz liquidieren.

Ehegattenlimitierung: Sofern beide Ehegatten zusammen nicht mehr als die Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen, müssen sie nur maximal 150% des durchschnittlichen Höchstbeitrages der GKV bezahlen.

 

Zugangsvoraussetzungen für die PKV

 

Folgende Berufsgruppen können die Vorteile der Privaten Krankenversicherung nutzen:

Angestellte

Die Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2004 46.350 EUR (Bruttojahreseinkommen).

Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können dem Bruttojahreseinkommen zugerechnet werden.

Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt im Jahr 2004 41.850 EUR.

Selbständige/Freiberufler

In der Regel unterliegen Selbständige nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung und dürfen sich daher privat krankenversichern.

Ausnahme: Landwirtschaftliche Unternehmer, Künstler, Publizisten unterliegen auch als Selbständige der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht (§ 5 SGB V). Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch hierfür die Befreiung von der Versicherungspflicht erwirkt werden.

Beamte/Beamtenanwärter

Ohne Einschränkung (Leistungen für den Beamten und dessen Angehörige gemäß den gesetzlichen Beihilfebestimmungen des jeweiligen Bundeslandes bzw. des Bundes).

Studenten

Studenten sind grundsätzlich bis zum 14. Fachsemester, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, pflichtversichert.

In der Regel sind sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Eltern kostenlos mitversichert.

Versicherungsschutz kann auch in der Privaten Krankenversicherung über den Vertrag der Eltern bestehen. Eine Befreiung von der GKV ist möglich (§ 8 SGB V). BAföG- Empfänger erhalten zu ihrer Krankenversicherung einen Beitragszuschuss.

 

Allgemeine Hinweise zur PKV

Kündigung

Kündigen Sie Ihre bestehende Vorversicherung niemals, bevor Sie die schriftliche Annahmeerklärung des neuen Versicherers erhalten haben.

Antragsfragen

Beantwortung Sie aller Antragsfragen detailliert, vollständig und wahrheitsgetreu.

Änderung im Gesundheitszustand

Sollten zwischen Antragstellung und Annahme des beantragten Versicherungsschutzes durch den Versicherer Veränderungen im Gesundheitszustand eintreten, sind diese umgehend dem Versicherer schriftlich nachzumelden.